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Geodaten-Dienste: Wo bleibt denn nun meine informationelle Selbstbestimmung?

Heute ist ja der grosse Geodatendienste-Tag, wo sich Staat und Wirtschaft ihre gegenseitigen Vorschläge zur Regulierung übergeben. So gibt es hier den Gesetzentwurf von Innenminister de Maiziére (PDF natürlich) und hier den Kodex, den die BITKOM erarbeitet hat, um einer gesetzlichen Regelung zu entgehen. Der Bürger wurde natürlich nicht gefragt, denn Transparenz ist in politischen und Lobby-Zirkeln natürlich unerwünscht.

Zudem gibt es in beiden Dokumenten keine Einschätzung der Problemlage, sondern es wird nur angenommen, dass eines existiert. Hier wird also wieder einmal Datenschutz als Selbstzweck praktiziert, „alle Fakten auf den Tisch“ gilt also für beide Ansätze nicht.

Schauen wir aber mal den Inhalt des Kodex an:

Über Entpixelung…

Ein Grundproblem ist schonmal, dass die man fröhlich annimmt, dass alle Bürger verpixelt werden wollen. Also ich will das nicht. Jedoch heisst es in dem Kodex:

5. Automatische Verpixelung: Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden ohne Antrag automatisch unkenntlich gemacht, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos.

Was aber, wenn ich gar nicht verpixelt werden will? Wie sieht es hier mit dem Recht am eigenen Bild aus, jetzt einmal wörtlich genommen? Darf man mich eigentlich ungefragt einfach verpixeln? Und wo bleibt meine informationelle Selbstbestimmung, wenn ich dies nicht entscheiden kann?

… und Verpixelungs-Vandalismus

Weiter heisst es:

3. Datensparsamkeit: Für Online-Widersprüche genügt die Angabe einer E Mail-Adresse. Weitere persönliche Daten werden nicht verlangt.

Soll das etwa heissen, dass es reicht, eine E-Mail zu schicken, um irgendein x-beliebiges Haus verpixeln zu lassen, egal ob ich nun darin wohne, es mir gehört oder nicht? Graffitis werden bestraft, aber von irgendwem das Haus online verpixeln ist ok? Wo bleibt hier das Widerspruchsrecht? Wieso werde ich zudem als Bewohner eines Hauses nicht darüber informiert, dass jemand mein Haus verpixeln lassen will? Vielleicht kann man sich ja gütlich einigen?

Recht auf Updates

Keinem nutzt ein Foto seiner Strasse, wenn es 10 Jahre alt ist. Habe ich mein Haus auf Vordermann gebracht, will ich das auch online sehen. Wieso hat man keinen Mindest-Update-Zeitraum definiert? Wer Bilder von Strassen macht, sollte auch die Verpflichtung haben, diese Datensätze aktuell zu halten!

Fazit

Hier sollte nachgebessert werden und zur Not muss der Gesetzgeber ran! Es kann nicht angehen, dass ich in meinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und meiner Entscheidung, was ich von mir veröffentliche, derart eingeschränkt werde!

Dann sollte man auch hier mal einen transparenten Prozess mit Beteiligungsmöglichkeit anstreben. Einen Prozess zudem, bei dem alle Fakten auf den Tisch kommen. Wie sieht die Gefahrenlage wirklich aus? Wie kann man Probleme vielleicht eher generell anstatt mit Datenschutz lösen? Was machen wir mit den oben angesprochenen Problemen? Und wenn aus der Veröffentlichung von Fassaden gar kein Problem erwächst, wie wäre es dann stattdessen mit Aufklärung?

Und ohne Transparenz und Partizipation bleibt eben wieder nur eins: Meckern! Würde Herr de Maiziére seine eigenen Worte ernst nehmen, hätten heute kein Gesetzentwurf und unzulänglicher Kodex ans Licht kommen dürfen.

Freuen wir uns also schon auf ein mehr und mehr verpixeltes Online-Deutschland!

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