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Recht und Second Life

Das Barcamp war ja insgesamt supi und nochmal herzlichen Dank an die Organisatoren, allen voran Franz Patzig (der ja auch aus Aachen kommt, aber bei web2.0 muss man immer erst nach Köln fahren, um Aachener zu treffen, denn wir hier in Aachen kennen Web2.0 eigentlich noch gar nicht wirklich).

Und hier wollte ich noch kurz auf den Vortrag von Henning Krieg eingehen, in dem er auf die rechtliche Situation in Online-Communities eingeht. Wie ich ja schon in meiner Session erwähnt hatte, hat Linden Lab Glücksspiel in Second Life nun verboten. Grund dafür ist sicherlich, dass dies nun in den USA verboten ist und man anschienend den Weg des kleinsten gemeinsamen Nenners geht, um Probleme zu vermeiden. Es gibt weitere Beispiele, wo Linden Lab gezwungen ist, zu reagieren.
Die Frage, die sich den Bewohnern von Second Life nun aber stellt ist, was genau denn nun erlaubt ist und was nicht.

Wie Henning in seinem Vortrag darlegte, ist diese Frage aber nun alles andere als einfach zu beantworten. Denn nicht nationales Recht gilt, sondern eher ein Mix aus den Rechtslagen weltweit. Er nannte diverse Beispiele aus dem Real Life, wo Firmen durchaus in anderen Ländern verklagt werden konnten, obwohl die Sachlage in ihrem eignen Land kein Problem darstellt (z.B. italienische Möbelhersteller, die Bauhaus-Stühle kopierten, da in Italien kein Copyright auf Möbel galt. Sie wurden trotzdem vom Urheberrechtsinhaber verklagt, was sich Störerhaftung nennt und im Prinzip ähnlich der aus Deutschland bekannten Forenhaftung ist).

All diese Verfahren sind aber recht aufwändig und auch Verträge international wasserdicht zu machen, ist laut Henning kein Kinderspiel.

Kein Wunder also, dass Linden Lab eigentlich keine Chance hat, als eher ungenaue Beschreibungen dessen abzugeben, was denn nun erlaubt ist und was nicht (Stichwort „Broadly Offensive“. Alles was unter diesen Begriff fällt, ist nicht erlaubt, was genau allerdings dies nun ist, kann keiner sagen und man solle sich doch an seinem gesunden Menschenverstand orientieren).

Eine andere Frage, die Henning stellte war, welche Auswirkungen denn die Aussage von Linden Lab hat, dass sie sich um bestimmte Belange kümmern (soweit nicht eh rechtlich gezwungen), wenn sich nur genügend Residents dazu per Abuse Report äußern. Hier ist die Frage, was denn mit Markenrechtsverletzungen passiert. Werden diese dann nicht geahndet, da kein genügend grosses Interesse vorliegt. Die Antwort mag DCMA-Prozess heissen, dieser ist jedoch ein amerikanische Prozess.

Wie man sieht, also ein komplexes Thema. Wir wollten eigentlich noch diskutiert haben, wie man als Community-Betreiber mit solchen Dingen umgeht, aber so ganz richtig kamen wir leider nicht mehr dazu. Am wichtigsten ist jedoch, und das flickr-Beispiel hat das ja auch sehr deutlich gemacht, dass der Schlüssel wirklich Kommunikation ist. Man muß seiner Community die Sachlage genau schildern, so dass sie die Hintergründe auch versteht und auf Verständnis hoffen. Anders, denke ich, wird man scheitern. Und bei Linden Lab kann man auch sehr schön sehen, wie sie das gelernt haben. Es wird nicht mehr einfach etwas entschieden, sondern es gibt Sprechstunden, wo sich Linden Lab dann auch nicht so einfach einer Antwort drücken kann. Wie aber schon gesagt, manchmal gibt es eben leider keine.

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