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Analyse der Stellungnahmen zum KiPo-Bekämpfungsgesetz im Wirtschaftsausschuss

Heute von 11-13 Uhr wird im Wirtschaftsausschuss eine Anhörung zum geplanten Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen stattfinden. Die Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen ist auch schon online und ich habe mir erlaubt, diese einmal auf sich wiederholende Argumente und sonstige interessante Sachverhalte zu durchkämmen. Mein Protokoll mit Details dazu ist im netzaktivisten-Wiki zu finden, hier aber nun ein Versuch der Zusammenfassung.

Zunächst einmal ist keiner der Sachverständigen generell gegen das Gesetz, jedoch werden je nach Stellungnahme mehr oder weniger große Mängel im Gesetzesvorhaben gefunden, die es in der jetzigen Form wohl scheitern lassen werden. Allerdings herrscht z.B. bei den Rechtssachverständigen auch nicht immer Einigkeit, ob es nun als verfassungsgerecht angesehen werden kann oder nicht oder nur unter gewissen Auflagen. Der Grund mag im Ermessensspielraum der Regierung liegen. Weiterhin wird auch nicht in jeder rechtlichen Stellungnahme diskutiert, ob nun der Bund oder die Länder zuständig sind. Wenn es die Länder sind, wäre der vorliegende Entwurf sowieso schon nicht verfassungskonform.

Dann hängen die Argumente natürlich auch von der entsprechenden Lobby ab. So fordern BITKOM, eco, VATM und DIHK ähnliche Dinge, wie z.B. Investitionskostenübernahme, kompletten Haftungsausschluss sowie eine genauere Definition der Prozesses oder aber eine Ausdehnung der Umsetzungsfrist von 6 Stunden auf z.B. den nächsten Werktag. Dies hat aber mit den eigentlichen Problemen des Gesetzes nicht soviel zu tun.

Aber hier ist zunächst mal eine Übersicht über wiederkehrende Argumente und deren Häufigkeit (als Screenshot, damit es passt, die Originaltabelle, die sich auch noch ändern könnte, ist im Wiki zu finden.):

Analyse der Stellungnahmen zum Internetsperr-Gesetz

Die häufigsten Argumente

In 6 oder mehr Stellungnahmen werden folgende Kritikpunke genannt:

  • Das Gesetz sollte sich nur auf nicht-EU-Länder beziehen, da in EU-Ländern eine Löschung der Seiten möglich sein sollte.
  • Es darf keine Datenweiterleitung der bei den Stoppschildern eingehenden IP-Adressen geben, da dies einem Generalverdacht gleichkommt und es viele Gründe geben kann, auf so einer Seite zu landen.
  • Es muss einen Richtervorbehalt (bzw. etwas vergleichbares) geben, so dass nicht das BKA alleine entscheidet, was auf die Liste kommt oder nicht.

In 4-5 Stellungnahmen werden genannt:

  • Die Regelungen sollten in ein Spezialgesetz fliessen und nicht das TMG verwässern, vor allem, da sehr wahrscheinlich eine deutlich hohe Regelungstiefe benötigt wird und es sich um eine Ausnahmeregelung handelt.
  • Es besteht die Gefahr der Ausweitung von Sperrungen auf anderen Gebiete.
  • Es muss eine Investitionskostenübernahme stattfinden (das fordert auch Herr Frey, also nicht nur die Provider selbst)
  • Das Gesetz hat nur eine schwache Effektivität, sei es durch die einfache Umgehung der Sperren oder aber weil das WWW nur das Kommunikationsmedium und nicht das Transportmedium für KiPo ist. Der Markt wird daher davon eher wenig tangiert.
  • Der Subsidiaritätsgrundsatz muss gelten, d.h. „Löschen vor Sperren“. Es muss also erst versucht werden zu löschen, bevor eine Site als Ultima Ratio auf die Sperrliste gelangt.

Weitere Punkte die hier und da gefordert werden, sind:

  • Listenpflege durch das BKA, so dass also bestehende Einträge auf der Liste regelmässig geprüft werden, ob sich dort noch KiPo befindet und im Negativfalle, diese wieder von der Liste gelöscht werden.
  • Das Gesetz muss für alle ISPs gelten, auch für kleinere und Hochschulen.
  • Das Gesetz fällt in die Kompetenz der Länder und nicht des Bundes.
  • Die Betreiber müssen über eine Sperrung informiert werden und brauchen einen größeren Rechtsschutz. Manch einer fordert auch einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Bund bei irrtümlicher Sperrung. 

Es gibt noch weitere Punkte, die ja in der Tabelle einzusehen sind.

Die einzelnen Stellungnahmen

Hier nun noch eine kleine Auflistung interessanter Punkte aus den verschiedenen Stellungnahmen. Beginnen wir mit dem BKA, da diese ja schon an verschiedenen Stellen im Netz diskutiert worden ist.

BKA

Zunächst einmal sagt sogar das BKA:

Eine Umgehung der DNS-Sperre ist technisch versierten Internetnutzern verhältnismäßig einfach möglich

und dass keine vollständige Verhinderung des Zugriffs auf kinderpornografische Webseiten stattfindet, es aber als flankierende Massnahme hilfreich sei.

Sie räumen zudem ein, dass es zwar Statistiken aus Dänemark und Norwegen gibt, aber keine empirische Studien darüber, inwieweit die Sperren denn umgangen werden. Alles was man also hat, ist die Anzahl der geblockten Zugriffe. 

Zur Wahl der Mittel scheint das BKA DNS-Sperren gegenüber URL-Sperren (die ja trennschärfer wären) zu favorisieren, da

  • Verzeichnisse schnell umbenannt und damit URLs geändert würden
  • KiPo normalerweise auf extra dafür eingerichteten Domains liegen würde

Trotzdem würden sie URLs zur Verfügung stellen (dies ist allerdings nicht klar im Gesetz geregelt, wie Herr Frey anmerkte. Es könnte laut Gesetz auch ein Mix aus URLs, Domains und IP-Adressen sein, was die Normenklarheit verletzen würde).

Das BKA sagt weiterhin, dass es in Dänemark nur 5 Beschwerden gegeben hätte und daher die geringe Trennschärfe der DNS-Sperre wohl kein Problem darstelle.

Weiterhin heisst es, dass die Zahl der abgewehrten Zugriffsversuche in Norwegen leicht angestiegen und dies aber kein Zeichen mangelnder Wirksamkeit sei sondern dass es zusätzlicher Massnahmen bedürfe (verstehe ich beides nicht so wirklich)

Dann natürlich: 

In keinem der Länder werden andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt

Hier ist aber unklar, ob sich das darauf bezieht, dass das Gesetz sich wirklich nur auf KiPo bezieht oder aber, dass auf den Sperrlisten „versehentlich“ auch nicht-KiPo zu finden sind. Wenn ersteres gemeint ist, mag das so stimmen, faktisch stehen aber ja doch nicht-KiPo-Seiten auf der Liste. Wenn letzteres gemeint ist, so entspricht das nicht der Wahrheit, wie man anhand der Analyse von geleakten Listen feststellen kann. 

Bund deutscher Kriminalbeamten (BDK)

Der BDK geht eigentlich eher wenig auf das Gesetz ein und liefert stattdessen eine Klassifizierung von Besitzern und Produzenten von KiPo also „Browser“, „Trawler“, „Private Fantisizer“ usw. Es wird aber nicht darauf eingegangen, inwieweit sich dies auf das Gesetz beziehen könnte, z.B. auch mit Zahlen, wie sich z.B. das Verhältnis von „Secure Collector“ und „Non-Secure-Collector“ darstellt (letztere kriegt man eher dran und sind wohl auch die, die bei den Grossaktionen meist findet. Sie tauschen auf öffentlichen P2P-Netzwerken, Foren usw.). 

Sie sagen aber immerhin, dass die Absicht, den Anbietern „den Geldhahn abzudrehen“, recht zweifelhaft sei und das die immer genannten Zahlen zur PKS nicht belastbar seien, da die Steigerungsraten abhängig von den Ermittlungsmassnahmen sind und es sich um ein Kontrolldelikt handelt. So resultiert die Zahl von 111% nur aus einem einzigen operativen Verfahren.

Man solle auch nicht nach dem Motto vorgehen „Wir ziehen die Rollläden runter und dann gibt es das Problem nicht mehr“ und solche Sperren können von technisch versierten Personen auch leicht umgangen werden.

Der Begriff „Zensur“ kann allerdings nicht nachvollzogen werden und man kann sich die Sperrung trotzdem als begleitende Massnahmen vorstellen.

Wünschenswert wären laut BDK auch Erfahrung aus anderen Ländern zum Ausweichverhalten der Nutzer, denn der Markt sei ja nach wie vor vorhanden.

Klar ist natürlich auch, dass der BDK mehr Ressourcen für die Polizeibehörden fordert.

Danach wird hauptsächlich noch von Web Patrol gesprochen, das ja auch Frau von der Leyen immer öfter anspricht, also die 110-Taste für den Browser, die dann illegale Inhalte schnell dem BKA melden soll, damit schnell reagiert werden kann. Dazu aber demnächst mehr.

Gut aber noch der Schluss:

Wenn der Staat sich dort fast ausschließlich auf der Konsumentenebene tummelt, dann verdienen die Hintermänner weiter, dann werden Kinder weiterhin Opfer.

Daher sei eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung vonnöten.

UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk, Innocence in Danger, ECPAT, Save the Children und Deutscher Kinderschutzbund

Diese Organisationen dürfen heute nicht sprechen, haben aber eine kurze Stellungnahme abgegeben. Da ist wohl das wichtigste, dass eine leichte Umgehbarkeit der Sperre nur bedeuten könne, effizientere Mechanismen zu fordern, Ausnahmen auszuschließen und den bisherigen Gesetzentwurf entsprechend zu verbessern. Dies würde aber ein umfassenderes Filtersystem bedeuten.

Ansonsten scheint es mehr ein Appell an die IT-Experten zu sein, an Lösungen mitzuarbeiten. Eine öffentliche Diskussion sei zudem wichtig und es ist ihnen auch klar, dass Stoppschilder KiPo nicht verhindern, aber die Öffentlichkeit sensibilisieren (ich frage mich nur, was dann daraus folgt).

Man kann diese Stellungnahme vielleicht als Dialogangebot ansehen.

(Die deutsche Kinderhilfe ist im übrigen nicht dabei)

VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikation^“ und Mehrwertdiensten e. V.), BITKOM, eco und DIHK

Ich fasse diese Organisationen mal zusammen, da sie alle für die Provider sprechen und dementsprechend deren Interessen herausstellen.

Es ist daher klar, dass Haftungsausschluss, genauere Definition des Prozesses und Investitionskostenübernahme wichtig sind. Zudem fordert man den Betrieb des Stoppschildserveres beim BKA unterzubringen, wenn die personenbezogenen Daten ja eh an das BKA übermittelt werden könnten (denn gegen den BKA-Betrieb sprach eben, dass diese Stelle keinen Zugriff auf diese Daten haben dürfe).

Meist wird auch ein Spezialgesetz und die Einschränkung auf Sites ausserhalb der EU gefordert.

Dann geht es natürlich auch die Wirksamkeit der Sperren. BITKOM schreibt dazu z.B.:

eine relevante Beeinträchtigung des weltweiten kommerziellen Angebots für kinderpornographische Inhalte durch Zugangshürden [ist] nicht zu erwarten […]

Dann gibt es weitere Kritikpunkte, wie z.B.:

  • Statistiken sind aufgrund von Bots etc. wenig aussagekräftig
  • Internetnutzer können auch ohne ihr Wissen/Willen auf solche Seiten kommen, daher Datenweitergabe sehr bedenklich und Abkehr von bisheriger Linie der Arbeitsgruppe
  • widersprüchliche Datenschutzregelung zwischen TMG und TKG
  • Sperrung muss Betreibern mitgeteilt werden, es muss Rechtsschutzmöglichkeiten geben
  • „ordnungsgemäßer Umsetzung“  ist mangels Erfahrungen in diesem Bereich nicht definiert. Wann liegt dies vor, wann nicht? (wird auch von Rechtsexperten bemängelt)

Generell wird sich auch für eine frühere Evaluierung auch unter Betrachtung der Angebotsentwicklung und nicht nur der Blockierzahlen ausgesprochen.

Korinna Kuhnen

Korinna Kuhnen hat ihre Dissertation über den KiPo-Markt verfasst und kommt zu folgenden Schlüssen:

  • Es lässt sich ein Teilerfolg erzielen
  • Erster Grund: Prävention, „Ersteinsteiger“ werden abgeschreckt
  • Zweiter Grund: Sperrung als Ultima Ratio setzt gesellschaftliches Signal, dass sich an die Opfer der kinderpornografischen Ausbeutung richtet
  • geplante Regelung hat aber in der derzeitigen Form Lücken rechtsstaatlicher Natur
  • nötig: Spezialgesetz, Vermeidung der Ausweitung, Subsidiarität (Löschen vor Sperren), nur nicht-EU-Server, Richtervorbehalt
  • nötig: Kommunizierung einer realistischen Erfolgserwartung, Verfolgung weiterer Ansätze

zur Kommunikation der Erwartungshaltung:

  • Abschreckung von 80% ist unrealistisch und kommt Bagatellisierung gleich
  • Zufallsfund ist die Ausnahme, Intention die Regel
  • die getätigten Äußerungen führen daher zu einer Verharmlosung des Konsumentenverhaltens

Weitere benötigte Massnahmen:

  • Druck auf Staaten ohne ?KiPo-Regelungen
  • Verbesserung der intern. Zusammenarbeit
  • mehr polizeiliche Resourcen
  • Ausbau (auch anonymer) beratender und therapeutischer Angebote für Menschen mit pädosexuellen Neigungen

Dieter Frey

Über dessen Stellungnahme war ja schon einiges zu hören und generell zerlegt er den Gesetzesentwurf komplett, was die Verfassungskonformität betrifft.

Ein paar Kritikpunkte:

  • es gibt nur Regelungen zu den am wenigsten wirksamen Massnahmen
  • Zugangserschwerungen tilgen keine ?KiPo-Inhalte aus dem Netz
  • Täter verwenden Verschlüsselungsmechanismen, die mit diesen Methoden nicht beizukommen ist
  • Sperrung darf nur Ultima Ratio sein, zunächst sollte Löschung im Vordergrund stehen
  • Gesamtstrategie zur Bekämpfung von KiPo fehlt
  • aus diesen Gründen ist Sperrung unverhältnismässig
  • Telekommunikationsgeheimnis, Berufsfreiheit, Eigentumsgarantie, Meinungs-, Presse-, Informations-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit kann hiervon betroffen sein
  • Ein Vorgehen gegen die Verbreitung kinderpornograhischer Inhalte an der Quelle, d.h. dort wo sie von den Internet-Servern gelöscht werden können, stellt den effektivsten Ansatz zur Zweckerreichung dar

Generell ist das Fazit: „Betrachtet man den vorliegenden Gesetzentwurf, dürfte er den vorstehenden Kriterien des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht werden.“ und Gesetz hat Aufbau einer universell einsetzbaren Sperrinfrastruktur zur Folge

 

Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter)

Peter Schaar setzt sich nur mit den datenschutzrelevanten Dingen in dem Entwurf auseinander und das betrifft hauptsächlich die Datenweitergabe von IP-Adressen an das BKA.

So sagt er:

  • Gesetz sollte Grundsatz der Datenvermeidung folgen
  • Daher Übermittlung von Daten an Strafverfolgungsbehörden kritisch.
  • Die Übermittlung an die Strafverfolgungsbehörden müsste „in Echtzeit“, also während der Sperrung und Umleitung auf die Stoppseite, erfolgen, da nach Erbringung des jeweiligen Dienstes die Löschungsverpflichtungen aus § 96 Abs. 2 TKG bzw. § 15 Abs. 1 TMG greifen.unbescholtene Nutzer können versehentlich auf das Stoppschild stossen und würden dann ein Strafverfahren angehängt bekommen.
  • „Aus diesen Gründen empfehle ich § 8a Abs. 5 S. 2 TMG-E ersatzlos zu streichen.“

 

Dr. Matthias Bäcker

Herr Bäcker betont die folgenden Punkte:

  • Bund nicht zuständig, Länder sind es
  • BKA ungeeignet zur Führung der Sperrlisten aufgrund der fehlenden Verwaltungskompetenz des Bundes. BKA sollte nur koordinieren.

Er sagt aber auch, dass das Gesetz nicht notwendigerweise gegen das Grundgesetz verstossen muss. Auch sieht er den Vorwurf der Zensur nicht gegeben, denn das GG definiert dies als Vorzensur, also bevor etwas veröffentlich wird. Hier aber ist schon etwas veröffentlicht und man sperrt es im Nachhinein. Zudem könnten die Sperren auch verhältnismässig sein.

Er bemängelt dann aber die fehlende Subsidiarität, dass also auch eine Löschung versucht werden muss, bemängelt die Behandlung von Verweisen, die fehlende Kontrollinstant und die fehlende Aktualisierung der Liste (also regelmässige Prüfung der alten Einträge).

Dr. Ulrich Sieber

Noch ein Rechtsexperte und sagt kluge Dinge wie:

„Ein wirksamer Schutz der Kinder gegen ihren Missbrauch als Darsteller wird vor allem erreicht, wenn die Täter ermittelt und der oft jahrelange Missbrauch der abgebildeten Opfer sowie zukünftige Missbrauchsfälle durch die Täter verhindert werden.“

Er sieht vor allem auch eine Gefahr in dem Gesetz, denn es könnte dazu führen, dass die Sperre die Löschung ersetzt, da einfacher umzusetzen. Er fordert daher die Subsidiarität.

Er kommt aber auch zu dem Schluss, dass die Regelungen verfassungskonform durchgeführt werden können, wenn man denn Subsidiarität, die Information der Betreiber der gesperrten Seiten und den Richtervorbehalt einfügt.

Weiterhin kritisiert er, dass es zu einem „Chilling Effect“ der Informationsbeschaffung kommen könnte, da man Angst vor evtl. Strafverfolgung aufgrund der Übermittlung der IP-Adressen haben könnte. Er schreibt:

Diesen „Chilling effect“ für die Informationsfreiheit habe ich bei der Recherche für diese Stellungnahme bereits gespürt, als mir ein früherer Mitarbeiter sagte, die dänische Sperrliste sei zusammen mit einer kritischen Beurteilung auf einer bestimmten Internetseite gespeichert, er wolle den (m.E. noch legalen) Abruf dieser Seite jedoch nicht versuchen, da ein entsprechendes Verhalten kürzlich zu einer Hausdurchsuchung geführt habe.

 

Dr. Peter-Jürgen Graf (BGH)

Herr Graf ist Richter beim BGH und führt ein paar Beispiele aus der Vergangenheit an:

  • Bei der Sperrung einer linksextremen Site hat dies zur Spiegelung der Inhalte geführt. Dies sei aber hier nicht zu erwarten, das KiPo international geächtet sei.
  • Bei der Sperrung rechtsradikaler Seiten sei keine grossflächige Umgehung beobachtet worden.

(Ob dies alles so übertragbar ist, bezweifel ich doch mal)

Weiterhin sagt er:

„Die gesetzliche Verpflichtung ist nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen auch verhältnismäßig, sofern keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht, um einen Abruf der gesperrten Seiten in Deutschland zu verhindern.“

Daraus folge aber auch, dass Inhalte auf deutschen Server gelöscht werden müssten.

Er sagt, dass die Unterscheidung in nicht-europ. und europ. Ausland unscharf sei, sagt dann aber auch, dass in europ. Ländern eine Löschung mit geeigneten Massnahmen durchgeführt werden könne.

 

Prof. Dr. Michael Osterheider

Herr Osterheider äußert sich zum Gesetz eigentlich gar nicht, liefert aber eine wissenschaftliche Grundlage bzgl. KiPo-Konsumenten. Er kommt dort zu dem Schluss, dass der Konsum von KiPo kontraproduktiv ist und Konsumenten evtl. zu Tätern machen. Daher sei eine Sperrung von Vorteil (aber da er sich wohl mehr mit der medizinischen Seite als der gesetzlichen beschäftigt haben dürfte, gehe ich mal davon aus, dass es ihm nur generell um eine Nichtverbreitung geht, Löschung wäre wohl demnach auch ok).

 

Dies soll dann auch mal meine „kleine“ Zusammenfassung sein. Es besteht im übrigen die Gefahr, dass ich etwas vergessen oder falsch verstanden haben könnte. Manches habe ich auch nicht komplett gelesen, da es ja doch recht viel Text ist. Wer dazu noch Korrekturen hat, darf sie gerne hier kommentieren oder im Wiki anbringen.

 

Fazit

Generell haben die meisten Stellungnahmen zum Teil grosse Mängel an dem Gesetz festgestellt und von daher sollte das Gesetz in der jetzigen Form eigentlich nicht durchkommen bzw. könnte dann vom Verfassungsgericht wieder eingesackt werden. Und selbst Sachverständige, die keine direkt Kritik äussern (z.B. BKA), merken an, dass Sperren leicht umgangen werden können und dass es gar keine belastbaren Erfolgszahlen aus dem Ausland gibt (also z.B. wieviel die Sperren umgehen, wieviel aus dem WWW in andere Kanäle abwandert, wie sich der Markt generell entwickelt, ob er also schrumpft oder wächst). Aus diesem Grund darf wohl die Wirksamkeit des Gesetzes generell angezweifelt werden.

Nur selten erwähnt werden allerdings die gesellschaftlichen Anstrengungen, wie z.B. eine therapeutische Angebote für Pädophile. Dafür aber erhöhte Ressourcen für die Polizeibehören und verbesserte internationale Zusammenarbeit.

Es wird interessant werden, wie vor allem die SPD auf diese Stellungnahmen reagieren wird.

 

 

Update 1: Im Wiki noch die Einträge für Herrn Bäcker geändert und hier auch noch berichtigt. Danke an Gusnos!

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