Die Financial Times Deutschland hatte heute wieder einen Artikel über die Vorratsdatenspeicherung (auch gestern schon auf der ersten Seite des Politikteils über die größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik), diesmal über Möglichkeiten, die Speicherung zu umgehen. Ein willkommener Anlass für mich, das auch einmal aufzulisten (und was mir noch einfällt und vielleicht, was ihr noch dazu beitragen wollte).
Das Gesetz hat also folgende Lücken und durch die Benutzung folgender Dinge könnt ihr diese Ausnutzen, so euch eure Privatsphäre lieb ist:
- Instant Messaging Dienste wie Jabber, AIM, ICQ usw. werden vom Gesetz nicht erfasst. Es wird also dort nicht festgehalten, wer wann mit wem kommuniziert hat. D.h. es wird vielleicht festgehalten, es besteht aber keine Pflicht (mein Unbehagen mit den zentraleren Diensten dieser Art war ja immer, dass AOL und Konsorten immer schön genau wissen, mit wem ich wann so kommuniziere). Es bleibt auch die Frage, ob man das international durchsetzen kann, denn muss AOL alles für 6 Monate speichern, wenn Deutschland das so will?
- Chatrooms und IRC. Auch diese sind bislang noch ausgenommen. Allerdings kann auch hier natürlich der Serverbetreiber mitlesen.
- VOIP-Dienste. Auch diese fallen (noch nicht) unter das Gesetz. Hier wäre wahrscheinlich vor allem Skype zu empfehlen, da es ja noch weitergeht und die Daten sogar per P2P übertragen werden, was eine Nachverfolgung eh noch schwieriger macht.
- SIM-Karten vom Flohmarkt. Diese kann man dort gebraucht kaufen. Werden die eigentlichen Zielobjekte dieses Gesetzes (also Terroristen und Schwerverbrecher) wahrscheinlich eh schon lange machen. Aber man sollte auch das Handy dort direkt mitkaufen, denn die Gerätenummer wird evtl. auch bald mitgespeichert.
- Nutzung von Telefonzellen. Ein bisschen außer Mode gekommen, bieten sie aber dennoch eine Möglichkeit, sich ohne Überwachung zu unterhalten.
- Nutzung von Internetcafe’s. Auch diese werden noch nicht überwacht, obwohl dies (so meine ich gehört zu haben) diskutiert wird. Wenn diese aber überwacht würde, wäre für mich die Frage, ob Terroristen dann nicht in das Internetcafé ihres Vertrauens gehen.
- Benutzung von TOR. Zumindest im Moment ist noch unklar, ob diese denn unter das Gesetz fallen. Laut Julius Mittenzwei ist dies nicht so.
- WebMail-Dienste für (zumindest vom Staat) ungespeicherten E-Mail-Verkehr bieten sich an, vorzugsweise im Ausland.
- Virtuelle Welten sind evtl. auch geeignet. In Second Life z.B. gibt es auch Voice-Chat, allerdings speichert Linden Lab Chatlogs ebenfalls eine ungenannte Zeitspanne land (laut Linden Lab „nicht allzu lange“, was immer das heisst).
- persönliche Treffen sind sicherlich auch immer noch möglich ;-)
Das also mal eine kleine Liste, weitere Möglichkeiten könnte ihr natürlich gerne in den Kommentaren hinterlassen. Und schreibt euren Abgeordneten, was ihr von dem neuen Gesetz haltet, denn die sollen euch ja vertreten! Ich werde auch Ulla nochmals schreiben oder vielleicht besser faxen.
Weitere Infos: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und netzpolitik.org.
Tags: vorratsdatenspeicherung, privatsphäre, deutschland, datenschutz, gutenachtdeutschland