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Die Kriminalisierung der Schulhöfe

Germany soon has a new law which allows IP rights owners to request the name and address of filesharing site users from their ISPs. This was much debated but will probably be passed soon. This regulation will allow rights owners to even request this information about occasionally file sharing site users. My bet is that it won’t help the music industry but more those lawyers making money.

Aus der Reihe „Gute Nacht, Deutschland“ flattert heute eine heise-Meldung ins Haus, die über den geplanten Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen berichtet. So hat der Rechtsausschuss des Bundestags heute morgen in einer Aussprache folgendes beschlossen,

  • dass ein Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch z.B. gegenüber Internetprovidern hat, eine Adresse zu einer IP-Adresse zu liefern
  • dass ein Richter darüber befinden muss, ob dies erlaubt ist
  • dass diese Regelung bei Verletzungen im „gewerblichen Ausmaß“ greifen soll
  • dass „gewerbliches Ausmaß“ auch schon erfüllt sein kann, „wenn eine besonders umfangreiche Datei wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich“ öffentlich zugänglich gemacht wird.
  • dass damit auch Gelegenheitsnutzer von Tauschbörsen abmahnfähig sind
  • dass es keine Klarstellung gibt, dass eine Datenabfrage bei gutgläubig handelnden Menschen nicht durchgeführt werden darf
  • dass kein Zugriff auf die Daten der im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten erfolgen darf (diese aber im Moment wohl kaum von denen zu Abrechnungszwecken gespeicherten Daten abgetrennt sind)

Klar ist, dass die Musikindustrie sich auch damit nicht retten wird. Klar ist auch, dass viele Gelegenheitsnutzer (wie z.B. Schüler) ins Visier der Abmahner geraten (auch wenn es eine Kappung der Abmahngebühren geben soll).

Sehr schön ist auch, dass die FDP meint, dass diese Regelung nicht scharf genug sei. Sie verweist auf Frankreich, wo man eine Sperre des Internetzugangs nach wiederholten Verstößen vorsieht. Dass dies in Zukunft einem Absturz ins soziale Aus gleichkommt, ist wohl egal. Sie sind zudem gegen die Kappung der Abmahngebühren. Bleibt zu hoffen, dass Kinder von FDP-Politikern auch hier und da mal ein Musikstück aus dem Netz ziehen werden ;-)

Das Ganze ist noch kein Gesetz, große Veränderungen sind wohl aber nicht mehr zu erwarten. Ergo „gute Nacht, Deutschland“ und noch der Hinweis, dass man Musik auch frei und legal im Netz findet. Ein Boykott der Musikindustrie sei hiermit angeraten.

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