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Financial Times Deutschland schreibt über Niggemeier vs. Callactive

Germany is not the best country if it comes to running a blog or big forum as you have to check every comment and post if it might contain unlawful content. Stefan Niggemeier, popular blogger and journalist now has a problem because of that when he wrote criticial about the business practices of TV show producer Callactive. He wrote in a very careful way but somebody anonymously commenting on his blog did not and this comment was online during the night until he deleted it at 11am. Callactive sued him for that and the district court gave them right.

The law in question is not a very good law as it’s not very well regulating these things and thus there is a big legal insecurity which also Google Germany complains about. For now it’s probably better to think twice if you want to start a web2.0 internet service in Germany. At least you should have good lawyers. A sign of this might also have been the flickr censorship story this year in which certain images have been generally blocked for german users which led to many leaving flickr for other sites.

Die Story ist nun auch in der heutigen Ausgabe der FTD (Seite 33) aufzufinden. Es geht um den Unterlassungsanspruch, den das  Landgericht Hamburg gegen Stefan Niggemeier verhängt hat (hier der Artikel von Stefan).

Doch um was geht es?

Stefan Niggemeier, renommierter Blogger und Medienjournalist dieses Landes (z.B. wegen BILDblog) hat die Geschäftspraktiken des Unternehmens Callactive angezweifelt, die Anrufsendungen für verschiedene Spartenkanäle produziert. Dies hat er immer auf eine verantwortungsvolle Weise in verschiedenen Blogposts getan. Nicht so jedoch ein Besucher seines Blogs, der des nachts einen rechtswidrigen Kommentar unter einem Artikel hinterlassen hat, den Stefan Niggemeier erst am nächsten vormittag um 11 Uhr gelöscht hat. Das sah das Landgericht als zu spät an und hat der Klage von Callactive stattgegeben.

Was ist das generelle Problem?

Das zuständige Gesetz ist das Telemediengesetz was einfach Lücken hat, die zwar angegangen werden sollten, aber nie angegangen worden sind. So besteht für Blog- und Forenbetreiber (also all die Sites, wo Benutzer etwas hinterlassen können) eine Prüfpflicht auf rechtswidrige Inhalte. Dies ist z.B. in den USA anders (soweit ich weiss), wo nicht Betreiber sondern der Autor des entsprechenden Eintrags haftbar ist. Es ist klar, dass für grosse Foren und Blogs die Prüfpflicht ein grosser Hemmschuh ist und dieses Gesetz ist natürlich auch für Deutschland ein grosses Problem was den Betrieb von modernen Internet-Sites angeht, denn diese basieren ja im Prinzip alle auf User Generated Content. So nennt die FTD z.B. auch Google, die wohl mit den Prüfkriterien in Deutschland erhebliche Probleme haben.

Es geht aber wohl auch um die eigentliche Auslegung des Gesetzes, denn andere Fälle vorher wurde dann vom Oberlandesgericht wieder glattgebügelt. „So hat der BGH geurteilt, dass die Prüfungspflicht nicht das legitime Geschäftsmodell des Anbieters gefährden darf“ sagt laut FTD Anwalt Helge Reiche von der Kanzlei Schertz Bergmann, Niggemeier’s Anwalt.

Und natürlich geht es hier auch um die Meinungsfreiheit.

Und ich frage mich, ob denn nun einfach eine Firma, die sich in einem Blog angegriffen fühlt, des nachts hingehen, einen rechtswidrigen anonymen Kommentar hinterlassen und den Blogbetreiber am nächsten Morgen verklagen kann (nur um das klarzustellen: Ich will damit nicht sagen, dass dies in diesem Fall so war, es geht mir um die theoretische Überlegung).

Konsequenzen sind im übrigen auch schon gezogen worden: Stefan schaltet die Kommentarfunktion während seines Urlaubs ab, die Süddeutsche Zeitung stellt sie des  nachts ab (angeblich wegen des niedrigen nächtlichen Diskussionsniveaus) und manch anderer wird sich auch so seine Gedanken machen.

Ein Gutes hat die Sache aber vielleicht doch: Manch einer wird vielleicht über Anrufsendungen nachdenken ;-)

PS: Ich bin kein Anwalt und auch nicht so der Gesetzestexteleser, daher bin ich für Berichtigungen bzgl. TMG und Urteilen usw. dankbar.

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