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CDU sagt jetzt: Sendezeiten machen im Internet keinen Sinn (JMStV)

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und der Jugendschutz generell wird uns sicherlich noch einige Zeit beschäftigen und mal wieder hat man anscheinend nicht mit den Bedenken der Netzgemeinde gerechnet.

Neues kommt nun aus Mecklenburg-Vorpommern. Bei MVTicker ist anlässlich der heutigen Verabschiedung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Landtag vom medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, folgendes zu lesen:

Es ist vernünftig, angesichts der technischen Entwicklung den Jugendmedienschutz zu präzisieren. Allerdings muss sich der Staatsvertrag auch daran messen lassen, ob seine Regelungen in der Realität umsetzbar sind. Dies stelle ich hinsichtlich der Absicht der neu definierten Altersstufen für so genannte Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote und daraus resultierende Sendezeitbegrenzungen für Telemedien ausdrücklich in Frage. Niemand kann durchsetzen, dass im Internet bestimmte Angebote erst ab 22 Uhr oder nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet werden. Dies ist angesichts des weltweiten Netzes und unterschiedlicher Zeitzonen völlig realitätsfern. Hier muss schnell nachgebessert werden.

Auf die Frage der nach meiner Meinung nach praktisch bestehenden Label-Pflicht und wie die Freiwilligkeit dabei denn aussieht, geht er leider nicht ein. Insofern ist dies zwar eine wünschenswerte Erkenntnis, löst das Hauptproblem leider aber dennoch nicht.

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