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Herr Uhl, der Trojaner und Post Privacy!

Mein Freund, der Herr Uhl, hat mal wieder zu Tinte und Feder gegriffen und eine Pressemitteilung verfasst (den Link jetzt rauszusuchen, ist mir zu blöd, wenn die den nicht in die Mail mit reinpacken):

„Die Online-Durchsuchung (die Durchsuchung eines Rechners) und die Quellen-TKÜ (die Überwachung der Telekommunikation am Rechner vor ihrer Entschlüsselung) sind unverzichtbare Ermittlungsinstrumente der Sicherheitsbehörden – daran ändert auch die aktuelle Diskussion nichts.Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 die grundsätzliche Zulässigkeit anerkannt und detaillierte Vorgaben gemacht. Der Gesetzgeber hat daraufhin sowohl für die Online-Durchsuchung wie auch die Quellen-TKÜ im BKA-Gesetz Rechtsgrundlagen geschaffen, wie sie detaillierter nicht denkbar sind.Es gibt aber auch im Rahmen der Aufgaben anderer Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern das unbestreitbare Bedürfnis nach Anwendung dieser Maßnahmen.Bundes- und Landesgesetzgeber sind aufgefordert, soweit noch nicht geschehen, ebenfalls solche Rechtsgrundlagen zu schaffen. Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre. Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter.“

Interessant ist hier vor allem, dass hier nichts davon steht, dass man etwa irgendwie mal überprüfen sollte, ob die detaillierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts denn von den Behörden auch eingehalten worden sind. Stattdessen sagt er „Selbst schuld ihr seid, wenn ihr die unsere Gesetze nicht abnickt!“.

Interessanter noch: Er spricht von „legitimen Maßnahmen“. Komplettüberwachung ist also ok in der Welt des Herrn Uhl?

Und was heisst das? Wohl nichts anderes, dass Herr Uhl total Post Privacy sein muss! Da macht die Klarnamen-Debatte auch plötzlich Sinn!

Wohl denn, Herr Uhl, wo kann man Ihren heimischen Livestream betrachten?

PS: Ansonsten versteht natürlich kein Mensch, welche der genannten Regelungen nun wo zu finden sind, wie sie in Beziehung stehen und welche Statistik sagt, dass sie „unverzichtbare Ermittlungsinstrumente der Sicherheitsbehörden“ sind. Das Instrument der Verlinkung ist bei der CSU aber ja bekanntlich nicht so weit verbreitet.

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