Today the Federal Constitutional Court declared the northrhine-westfalian law to allow secret online searchings to be void. It breaks. It is against our constitution because it breaks personal rights. Good news in general but the bad news is that these days it’s too often the Constitutional Court which stops such efforts by politicians and saves our constitutional state.
Wie http://ftd.de/div/7568.html„>FTD und netzpolitik.org berichten, hat das Bundesverfassungsgericht heute das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung gekippt. Das Gesetz ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Dennoch dürfen wohl Onlinedurchsuchung angewendet werden, wenn „s tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe“. Wichtig ist, dass das Bunderverfassungsgericht erstmals feststellte, „dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gebe“. (Zitate aus der FTD).
Mehr Details bei der FTD.
Das sind einerseits gute Nachrichten, denn das Gesetz wurde gestoppt. Andererseits sind dies aber auch schlechte Nachrichten, denn wenn es immer das Bunderverfassungsgericht sein muss, das solche Vorhaben stoppt und unseren Rechtsstaat schützt, dann läuft doch wohl etwas komplett falsch in diesem Lande!
Update: Einen etwas ausfühlicheren Artikel gibt es jetzt bei der FTD hier und eine kleine Vorgeschichte noch bei heise.de
Update 2: Due komplette Entscheidung ist im Nachrichtenfeed des Bundesverfassungsgerichts nachzulesen.
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