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JMStV – Wo stehen wir?

STOP JMStV

Update 16:20: Spiegel Online berichtet über die Entscheidung der Ministerpräsidenten.

Heute also beraten die Ministerpräsidenten über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das ist Grund genug, den aktuellen Entwurf noch einmal anzuschaun, um herauszufinden, was genau nun wirklich drin steht.

Zu finden ist die aktuelle Version auf der Website der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, hier im Google Docs Viewer. Eigentlich sollte am Montag noch eine Leseversion erscheinen, dies ist aber wohl leider nicht geschehen.

Ist Labeling Pflicht?

Eine der Hauptstreitpunkte war ja immer, ob Labeling Pflicht ist oder nicht und daran entbrannte dann auch immer die Diskussion darum, ob die Netzgemeinde alles nur falsch verstanden hätte. Während dies im ersten Entwurf noch der Fall war, so scheint dies aber nun nicht mehr der Fall zu sein.

Die ersten Paragraphen sind dabei aber relativ verwirrend, denn in §5 Abs. 1 heisst es ja, dass man Inhalte für die entsprechenden Altersstufen nicht verfügbar machen darf, wenn man jugendgefährdende Inhalte anbietet. In §5 Abs. 3 werden dazu noch ausdrücklich auch Web2.0-Angebote hinzugenommen.

Schaut man aber in den Ordnungswidrigkeitskatalog in §24, so steht dort, dass man eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man

entgegen § 5 Abs. 2 wiederholt sein Angebot mit einer offenbar
zu niedrigen Altersstufe bewertet oder kennzeichnet,

Dort steht also nicht mehr, dass dies auch bei einer Nichtkennzeichnung der Fall ist, sondern nur bei falscher Kennzeichnung.

Allerdings ist mir dennoch unklar, was denn nun wirklich passiert, wenn man (evtl. unbekannter Weise) entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte zur Verfügung stellt.

Der Anbieterbegriff

In der aktuellen Version bleibt der ursprüngliche Anbieterbegriff erhalten, auch wenn dieser selbst ja schon recht schwammig ist. Aber ISPs werden zumindest nicht ausdrücklich genannt:

„Anbieter“ Rundfunkveranstalter oder Anbieter von Telemedien.

Sperrverfügungen

Wie im bestehenden JMStV auch, so sind auch mit der Novellierung noch Sperrverfügungen möglich, d.h. es können Inhalte ggf. gesperrt werden, was dann nicht nur Jugendliche, sondern auch Erwachsene betrifft.

Laut dem, was ich beim PolitCamp gehört habe, ist aber eine Sperrverfügung eher schwer zu erwirken (RAs dürfen gerne Details in den Kommentaren nennen), so dass dieses Instrument wohl nicht so oft zum Einsatz kommen dürfte.

Was bringt der JMStV eigentlich

Kurz: Wohl nichts.

Denn wenn das Labeling nicht Pflicht ist, dann werden kaum Sites gelabelt werden. Es bleibt den Eltern dann die Entscheidung, ob ungelabelte Inhalte dann komplett gesperrt werden oder nicht, was aber einen recht tiefen Eingriff in die Informationsfreiheit bedeutet.

Was fehlt ist ein kompletter Neubeginn zu diesem Thema und da wäre evtl. das PolitCamp ein guter Ort für gewesen, da Politiker, „Netzgemeinde“ und Medienpädagogen vor Ort waren. Anstatt also an dem jetzigen Entwurf herumzukritisieren, hätte man vielleicht eher eine Brainstorming-Session zu Alternativen gemacht. Denn die Politik hat natürlich auch recht, dass sich die „Netzgemeinde“ immer beschwert, aber nicht mit Alternativen aufwartet. Diese müssen aber im besten Falle von allen erarbeitet werden.

Denn eines ist sicher: Seine Kinder erzieht man sicherlich nicht, indem man eine Filtersoftware installiert, die Jugendliche relativ schnell auch wieder entfernt haben.

Aufhalten wird man die Novellierung wohl nicht mehr, denn wie Thomas Jarzombek betonte, ist so ein Staatsvertrag der „Sieg der Bürokratie über die Parlamente“. Was einmal durch die Staatskanzlei durch ist, wird nicht mehr abgeblockt werden können. Bleibt also, neben dem Wunsch nach mehr Transparenz, zu hoffen, dass die Politik auch irgendwann einmal andere Ansätze findet, als alles nur regulieren zu wollen.

Weitere Informationen

Thomas Stadler: „Behüten wo es nötig ist“
Mitschnitt der Podiumsdiskussion zum JMStV beim PolitCamp 2010

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