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Meine Fragen an die VG Bild Kunst zur neuen Urheberrechtsrichtlinie

Nun, da die Richtlinie und damit auch der umstrittene Artikel 17 im EU-Parlament verabschiedet wurde, ist es Zeit, sich um die eigenen Rechte zu kümmern. Denn bei instagram bin ich ja auch Urheber, wie so viele Smartphone-Besitzer ja auch.

Da ja rund um Artikel 17 immer wieder erwähnt wurde, dass die Lizensierung über Verwertungsgesellschaften laufen soll, habe ich die für Fotos zuständige VG mal kontaktiert. Insbesondere würde ich natürlich auch gerne an den Ausschüttungen beteiligt werden, die Facebook dann zahlen muss, da sie ja auch mit meinen Bildern Geld verdienen.

 

Hier meine Fragen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen, da diese Woche die neue Urheberrechtsrichtlinie und damit auch Artikel 17 vom EU-Parlament verabschiedet wurde.

Wie viele andere Smartphone-Besitzer und Instagram-Nutzer bin ich ja ebenfalls Urheber im Bereich Foto und gehe davon aus, dass die VG Bild Kunst die für meine Fotos zuständige Verwertungsgesellschaft ist.
Daher macht es ja sicherlich Sinn, dass ich bei Ihnen Mitglied werde, um an den Ausschüttungen der Plattformen dann auch teilhaben zu können. Ich denke mal, ähnliches gilt für viele Smartphone-Besitzer.

Ich hätte daher ein paar Fragen rund um Artikel 17 (vormals ja Artikel 13):

Ist es richtig, dass ich bei einem Mitgliedsantrag dann die Berufsgruppe 2 wähle (also Fotograf)?

Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie dann mit Plattformen wie Facebook (instagram), flickr usw. Lizenzen aushandeln werden, und dass ich dann mit Ausschüttungen rechnen kann, wenn ich Bilder dort poste?

Damit Plattformen in Zukunft unlizensierte von lizensierten Werken unterscheiden können, muss ja eine Datenbank mit lizensierten Werken aufgebaut werden.
Ich gehe davon aus, dass dies hauptsächlich die Verwertungsgesellschaften machen müssen, denn nur diese sind ja zumindest über die Rechte ihrer Mitglieder informiert.
Meine Frage wäre daher, wie dies technisch funktionieren wird? Kann ich meine Bilder irgendwo hochladen, so dass Sie dann die Fingerprints davon erstellen und den Plattformen mitteilen können?

Dies wären zunächst mal meine Fragen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Scholz

Sobald eine Antwort kommt, werde ich das natürlich hier kundtun.

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