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Pressemitteilung: Kein grundsätzliches Recht auf Intransparenz

Demokratie
Kein grundsätzliches Recht auf Intransparenz im demokratischen Diskurs
Öffentlicher Diskurs

Aktuell gibt es eine Entscheidung der Projektgruppe ‚Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz‘ der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, hinter verschlossenen Türen zu tagen und Arbeitsmaterialien nicht allgemein zur Verfügung zu stellen. Dazu erklärt Christian Scholz, Bürger der Bundesrepublik Deutschland:

„Es kann im demokratischen Diskurs im Internet ebenso wie in der realen Welt kein grundsätzliches Recht auf Intransparenz geben.

Das tragende Prinzip einer offenen Gesellschaft ist, dass man mit seiner eigenen, offenbarten Meinung am öffentlichen Diskurs teilnimmt. Diese Praxis hat in unserer demokratischen Kultur zwar sehr gelitten und muss daher immer wieder eingefordert werden.

Wir brauchen eine solche Kultur der Offenheit und Transparenz und keine geschlossenen Sitzungen oder geheimen Unterlagen, in denen man sich feige in die Intransparenz flüchten kann.

Nur in bestimmten Sondersituationen, etwa bei der nationalen Sicherheit oder Strafverfolgung, kann Intransparenz sinnvoll sein.

Die Entscheidung über einen Zwang zur Transparenz liegt letztlich auf Seiten der Politik. Schließlich gibt es auch keine allgemeine Rechtspflicht für Politiker, öffentlich zu diskutieren. Dennoch gebietet es die Demokratie, keine Diskussionen hinter verschlossenen Türen zu führen, wie dies allenthalben üblich ist. Für einen politischen Aufschrei aller Abgeordneter gegen solche Entwicklungen ist es also wahrlich an der Zeit.“

(frei nach dieser Pressemeldung der CSU)

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