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Zusammenfassung der Debatte zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag

Heute morgen gab es im Bundestag eine Debatte zur Vorratsdatenspeicherung. Grund war ein Antrag von Bündnis90/Die Grünen (PDF) mit dem Titel „Keine Vorratsdatenspeicherung über den Umweg Europa“. Darin wird folgendes von der Bundesregierung gefordert:

  • Auf europäischer Ebene soll sie energisch gegen Vorhaben vorgehen, die Vorratsdatenspeicherung vorsehen und ausserdem
  • soll sie auf die vollständige Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinwirken.

Die Debatte darüber war allerdings weniger von Sachbezug als von „wer hat was wann beschlossen oder gesagt und hat nun eventuell eine  andere Meinung“ geprägt. Besonders negativ ist mir dabei Gisela Piltz von der FDP aufgefallen, die eigentlich fast ausschliesslich gegen die Vorredner stänkerte. Auf die Frage, was die Koalition denn nun konkret vorhabe, erwiderte sie nur

„Wir analysieren das Urteil in aller Ruhe und dann werden wir das tun, was wir für notwendig halten“

Eva Högl (SPD) war dies allerdings zu wenig. Sie betonte, dass man Europa gestalten müsse und nicht abwarten dürfe. Dann nämlich würde Europa auch eher von den Bürgern akzeptiert werden. Sie sah es ausserdem als positiv an, was mit SWIFT geschehen ist und dass Datenschutz und Bürgerrechte evtl. wieder mehr Gewicht in der EU bekommen.

Zudem gäbe es ja nun den Lissabon-Vertrag und die Grundrechte-Charta, die noch viel zu wenig Beachtung gefunden hätte.

Koalition uneins

Ansonsten schienen FDP und Union relativ uneins. Von der Opposition wurde mehrfach erwähnt, dass die Bundesjustizministerin ja mit gegen das Gesetz geklagt hat aber im Moment noch nicht viel davon zu hören sei, was von Seiten der FDP weiter passieren soll. Hier scheint der Fokus auf Abwarten zu liegen, was auch Christian Ahrendt (FDP) bestätigte, als er meinte, dass es keinen Grund gibt, in Hektik zu verfallen.

Die FDP wolle dem (seiner Meinung nach etwas populistischen) Antrag daher nicht zustimmen, da die EU-Richtlinie eh im Moment auf dem Prüfstand wäre. Die Sprecher der Union dagegen waren alle für eine Neuausgestaltung des Gesetzes, so zügig wie möglich.

Neu bei der Union war allerdings die Argumentation, dass die besagten Daten ja eh schon beim Provider anfallen würden, und zwar im Betrieb. Das Gesetz würde ja nur regeln, dass diese länger und einheitlich gespeichert würden.

Die Union verkennt allerdings hierbei, dass diese Daten eben meist sofort wieder gelöscht werden und daher kein Problem für die Bürgerrechte oder den Datenschutz sind.

Die Opfer und die Statistiken

Auch werden ja neuerdings auch immer die Opfer genannt, an die man denken müsse. Dagegen mag man argumentieren (so tat es z.B. Konstantin von Notz), dass die Aufklärungsrate im Tatraum Internet aber bei 80% läge und im „richtigen Leben“ nur bei 55%. Warum man denn dann nicht im „richtigen Leben“ mehr machen würde.

Clemens Binninger (CDU/CSU) wollte dies aber nicht gelten lassen. Man könne hier nicht mit betriebswirtschaftlichen Zahlen hantieren und solle auch nicht zwischen Internet und dem Rest unterscheiden. Wenn es schwere Straftaten wie Kindesmisshandlung gibt, dann ist es ihm egal, ob das nun 5%, 10% oder 15% ausmacht. Man muss etwas dagegen tun und zur Not auch mit Netzsperren.

Netzsperren und rote Ampeln

So kam die Sprache auch hier und da noch auf Netzsperren. Jerzy Montag (Die Grünen) wollte in einer Zwischenfrage wissen, inwieweit man denn Herrn Ziercke glauben schenken mag, wenn der sagt die VDS sei wichtig für die Arbeit der Polizeibehörden. Schliesslich hat er ja auch wider der Meinung diverser Experten behauptet, Netzsperren seien ein sehr effektiver Weg, Kinderpornographie zu bekämpfen.

Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) wollte ihm da aber nicht zustimmen. Löschen sei zwar viel effektiver als Sperren, aber wenn man durch Sperren das Problem zumindest etwas eindämmen könnte, dann wäre das ein ernstzunehmendes Mittel. In Norwegen etwa würde man angeblich eine Verminderung von ca. 40% der Zugriffe durch Sperren verzeichnen.

Dazu sei zu sagen, das meines Wissens in Norwegen der Filter auf Wunsch abgeschaltet werden kann und dass das BKA in der Stellungnahme damals schrieb, dass man nicht sagen könne, wieviele Personen die Sperren danach trotzdem umgehen. Man wusste ja auch in der Anhörung damals nicht einmal, wieviel Prozent dieser Inhalte überhaubt über das WWW verbreitet werden.

Ein weiterer Vergleich kam von Michael Frieser (CDU/CSU), der die Netzsperren mit einer roten Ampel verglich. Auch diese kann man überfahren, aber sie ist eine Warnung, dass man etwas illegales tut. Genauso sei dies mit Sperren.

Auto-Vergleiche hinken allerdings immer und so auch hier, denn einerseits werden bei einer roten Ampel keine Bürgerrechte wie Informationsfreiheit tangiert und andererseits ist sie auch nur eine temporäre Sperre.

Fazit

Wenig neues in der Sache, wir wissen z.B. immer noch nicht, was die Koalition nun vor hat, vor allem auf EU-Ebene. Wahrscheinlich nichts. FDP enttäuscht leider mangels klarer Stellungnahme. Abwarten alleine reicht nämlich nicht.

Ansonsten typisches, langweiliges Politainment (anderes Wort für Kindergarten).

Weitere Informationen

Mein Live-Blog von der Veranstaltung (ohne das Ende)

Zusammenfassung auf bundestag.de


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