mrtopf.de

Suche
Close this search box.

Wenn das Wahlrecht sich verkehrt

Eigentlich sollte es ja klar sein: Erststimme geht an die Person, die Zweitstimme an die Partei.

Doch ist das praktisch wirklich so? Schaut man sich das Ergebnis der Zweitstimmen an, so ist wohl klar, dass es hier ganz klar um Köpfe ging. Ganz deutlich wird das ja beim FDP-Ergebnis.

Und die Erststimme? Wie viele Bürger kennen denn wirklich ihre Direktkandidaten? Nehmen wir mal meinen Wahlkreis als Beispiel, wo ein bekannter Armin Laschet für die CDU und eine eher unbekannte Daniela Jansen für die SPD zur Wahl standen. Gewonnen hat Daniela Jansen. Was hat man dann wohl gewählt? Doch wohl eher die Partei.

Insofern dreht sich die Bedeutung von Erst- und Zweitstimme hier eigentlich um.

Das war auch Nebenthema beim Wahlabend im Eurogress, wo ich das noch mit Michael Servos besprach. Die Frage ist aber dennoch, ob man unser Wahlrecht wirklich ändern wird können und was denn besser wäre. Eventuell aber reicht vielleicht ja schon eine kleine Layout-Änderung: Bei der Erststimme die Partei weglassen und bei der Zweitstimme nicht die Namen, sondern die Themen drunterschreiben.

Das sind jetzt zwar nur spontane Ideen, aber ich denke, es macht schon Sinn, das ganze System nochmal zu durchdenken.

Teile diesen Beitrag