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US Supreme Court: Computerspiele unbedenklich

Das US Supreme Court hat nach jahrelangen Querelen entschieden: Computerspiele fallen unter den Schutz des 1. Zusatzartikels der Verfassung (sprich „Meinungsfreiheit“) und daher darf deren Verkauf, auch an Minderjährige, nicht eingeschränkt werden. Man stützt sich dabei auf die Studienlage (siehe Urteilsbegründung, PDF):

Psychological studies purporting to show a connection between exposure to violent video games and harmful effects on children do not prove that such exposure causes minors to act aggressively. Any demonstrated effects are both small and indistinguishable from effects produced by other media. Since California has declined to restrict those other media, e.g., Saturday morning cartoons, its video-game regulation is wildly underinclusive, raising serious doubts about whether the State is pursuing the interest it invokes or is instead disfavoring a particular speaker or viewpoint.

Hier wird also ganz klar erklärt, dass psychologische Studien bei Videospielen keine größere Gefährdung als durch andere Medien erkennen lassen und es daher „underinclusive“ sei, da man ja Dinge wie Cartoons etc. auch nicht verbieten wolle. Es beständen daher Zweifel daran, dass es wirklich um das genannte Interesse gehe und nicht etwa nur die Interessen einer bestimmten Gruppe.

Weiterhin wird erwähnt, dass auch für die Unterstützung der Eltern schon genug getan würde, da es das freiwillige Bewertungssystem der Spielindustrie gäbe. Man sehe ein Verbot sogar als „overinclusive“ an, da man durch ein Verkaufsverbot ja auch diejenigen Jugendlichen treffen würde, deren Eltern das Spielen solcher Spiele gutheissen würden. (Solch eine Argumentation würde ich auch gerne in Deutschland mal sehen!)

Hinzu kommt, dass man aus verfassungsrechtlicher Sicht keinen Unterschied zwischen dem Lesen eines Buches und dem Spielen eines Videospiels machen könne.

Aber da es auch abweichende Meinungen gibt, empfehle ich noch diese Zusammenfassung von kotaku zu lesen, wobei sich vieles natürlich auf Verfassungsfragen bezieht, die ja nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar sind. Zudem hat ja auch der Jugendschutz bei uns Verfassungsrang (heisst das so), ob das in den USA auch so ist und wie es dort gewichtet wird, weiss ich leider nicht.

PS: Schön, dass wir nun gefahrlose Spiele spielen können, wo wir ja inzwischen auch gefahrlos mobil telefonieren können.

(Originalbild by banger1977: http://www.flickr.com/photos/banger1977/2707729808, CC-BY-NC-SA)

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