
US Supreme Court: Computerspiele unbedenklich
Das US Supreme Court hat nach jahrelangen Querelen entschieden: Computerspiele fallen unter den Schutz des 1. Zusatzartikels der Verfassung (sprich „Meinungsfreiheit“) und daher darf deren

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Einer der Workshops des Jugendmedienschutz-Kongresses der Grünen in Wiesbaden am 17.6.2011 (der aber eher eine Podiumsdiskussion war) hatte den schönen Titel „Die regulierte Selbstregulierung auf

Am 17.6. war ich auf Einladung der Grünen im Hessischen Landtag in Wiesbaden zu Gast und durfte dort ein bisschen zum Thema Jugendmedienschutz mitdiskutieren. Die

Wenn man der Diskussion rund um den Jugendmedienschutz zuhört, so kann man sich des Gefühls nicht erwehren, dass der Untergang des Abendlandes sehr kurz bevorsteht